Willkommen bei Soziale Dienste Schilling

Unser Leistungsangebot beinhaltet die ambulante Eingliederungshilfe und ambulante Hilfen zur Erziehung.

Eingliederungshilfe:
Wir sind vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Anbieter für ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gem. SGB IX, §§ 78,90,99 und 113. zugelassen.
Unsere Einzugsgebiete sind:
  •     Stadt Köln
  •     Rheinisch-Bergischer-Kreis
  •     Rhein-Erft-Kreis
  •     Stadt Leverkusen
Zielgruppe:
Zielgruppe sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Behinderung oder einer Suchterkrankung Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags benötigen. Dies kann die Unterstützung in den Bereichen Wohnen, Gesundheit, Arbeit, Familie und individuell auch in anderen Bereichen bedeuten.

Kinder- und Jugendhilfe

Ambulante Hilfen zur Erziehung
Wir arbeiten nach den gesetzlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und bieten Hilfe zur Erziehung unter Anerkennung folgender §§ durch das Jugendamt an:

  • Sozialpädagogische Familienhilfe und Clearing (§31 SGB VIII)
  • Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35 SGB VIII)
  • Ambulante Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen 35,35a SGB VIII
  • Ambulante Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer drohenden oder manifestierten seelischen Behinderung (SGB VIII §35a)

Zielgruppe:
Zielgruppe sind Familien und Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende und deren minderjährige Kinder.
Unsere Schwerpunkte liegen bei:
  •   Suchtbelasteten Familien
  •   Psychisch kranken Eltern und deren Kinder



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