Eingliederungshilfe


Ambulant Betreutes Wohnen

Ambulant Betreutes Wohnen ist eine gemeindenahe ambulante Begleitung, die es psychisch kranken und suchtkranken volljährigen Menschen ermöglichen soll, ein weitestgehend eigenständiges und in die Gesellschaft integriertes Leben außerhalb klinischer und stationärer Einrichtungen zu führen und eine nach spezifischen Möglichkeiten zu gestaltende Lebensqualität zu erreichen. Diese Form der Eingliederungshilfe gem. SGB IX, §§ 78,90,99 und 113. wird vom Landschaftsverband Rheinland gefördert. Das Betreute Wohnen unterstützt in Form einer aufsuchenden Betreuung und Begleitung vor Ort die betroffenen Personen, ein Leben in ihren eigenen Wohnungen oder in selbstständig organisierten Wohngruppen zu gestalten.
Grundsätzlich ist das Betreute Wohnen Hilfe zu Selbsthilfe. Weiterhin basiert die Arbeitsbeziehung zwischen Betreutem und Betreuer auf der Selbstverantwortlichkeit des Betreuten und insbesondere auf der Einbeziehung bzw. Entwicklung seiner Fähigkeiten und Fertigkeiten.


Share by: